raumplanungmachtschule

Kiesabbauplanung

KieszugZu Beginn des letzten Jahrhunderts wurde Kies meist nur lokal durch Bauern im Nebenerwerb abgebaut. Im Rafzerfeld begann der industrielle Kiesabbau anfangs der 60er Jahre mit den beiden Kieswerken in Wil, etwas später folgte dasjenige in Hüntwangen. Der Kiesabbau entwickelte sich in den folgenden Jahren rasant. Die Wiederauffüllung und Rekultivierung konnten bei weitem nicht Schritt halten. Für die Bewilligung neuer Abbaugebiete waren zunächst die Gemeinden zuständig. Erst 1978 begann der Kanton Zürich Einfluss auf den Kiesabbau zu nehmen, indem er in einem ersten Gesamtplan zwei getrennte Abbaugebiete in Wil und Hüntwangen festlegte. Ende der 80er Jahre war der Kies in diesen bewilligten Gebieten weit gehend abgebaut. Der Kanton Zürich und die Kiesunternehmen beabsichtigten, den Kiesabbau auf zwei neue grosse Gebiete auszudehnen: Das Dreieck, welches die beiden Abbaugebiete bisher trennte, und das östlich an die Kiesgruben Wil angrenzende Wil II. In der Bevölkerung des Rafzerfeldes löste der scheinbar unersättliche Kiesabbau je länger je mehr Unmut aus: 2400 Personen unterzeichneten zusammen mit den Gemeinden des Rafzerfeldes eine Einwendung gegen die Festlegung dieser neuen Materialgewinnungsgebiete. Die Fortsetzung des Kiesabbaus kam für sie nur auf der Grundlage einer umfassenden, langfristigen Abbau- und Endgestaltungsplanung in Frage. Der Kanton Zürich verzichtete vorläufig darauf, die im Rafzerfeld geplanten neuen Abbaugebiete in den kantonalen Richtplan aufzunehmen. Stattdessen wurde 1990 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Gemeinden, des Kantons und der Kieswerke beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Kiesabbau und zur Gestaltung des Rafzerfeldes zu erarbeiten. Mit dem Konzept gelang es, den verschiedenen Ansprüchen an den Kiesabbau Rechnung zu tragen. Die zentralen Aussagen des Gesamtkonzeptes wurden im kantonalen Richtplan übernommen und dienen als Grundlage für die Gestaltungspläne.

Die Regelung des Kiesabbaus im Rafzerfeld ist ein typisches Beispiel für das Bemühen der Raumplanung, einen Ausgleich zwischen Nutzungs- und Schutzinteressen zu finden. Zudem lässt sich beispielhaft zeigen, wie beim Vorliegen übergeordneter Interessen die Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden funktioniert.

 

Lernziele

  • Die Schülerinnen und Schüler verstehen, dass der Kiesabbau eine typische Tätigkeit ist, die auf Grund übergeordneter Nutzungs- und Schutzinteressen nicht einfach den Gemeinden überlassen werden kann, sondern einer kantonalen Regelung bedarf.
  • Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass der Kiesabbau bei den Akteuren unterschiedliche Interessen und Betroffenheiten auslöst. Sie verstehen, dass die Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren eine wichtige Strategie in der Raumplanung darstellt.
  • Die Schülerinnen und Schüler kennen die wichtigsten Verfahren und Instrumente der Raumplanung und deren Bedeutung in der Kiesabbauplanung.
  • Die Schülerinnen und Schüler erkennen, dass Planungen keine einmaligen Handlungen sind sondern fortlaufende Prozesse, die immer wieder Anpassungen erfordern.
  •